Barrierefreiheit
ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
ODDO BHF ist bemüht, seine Websites, sein Intranet, sein Extranet und seine Software (einschließlich ihrer mobilen Anwendungen) barrierefrei zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://pa.oddo-bhf.com/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
ODDO BHF Private Assets (https://pa.oddo-bhf.com/) entspricht teilweise den allgemeinen Anforderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit.
Testergebnisse
Die von der Firma „Be API“ durchgeführte Konformitätsprüfung ergab folgenden Grad der Barrierefreiheit:
– 74 % der Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)-Version 4 werden erfüllt
– Zugang zum WCAG-Auditraster (auf Französisch): Klicken Sie auf diesen Link
Auf Ebene der Stichprobe, die in Bezug auf die 106 Kriterien der WCAG geprüft wurde, ergibt sich im Detail folgendes Bild:
– 52 Kriterien nicht anwendbar
– Mit 40 Kriterien konform
– Mit 14 Kriterien nicht konform
Nicht barrierefreie Inhalte
Nichtkonformitäten
– Bilder: Implementierung eines Mechanismus zur Ignorierung dekorativer Bilder durch Hinzufügen des Attributs role=“presentation“ zu diesen Bildern.
– Nutzung/Interaktion: Hinweis an die Nutzer, wenn ein Link in einem neuen Tab öffnet (insbesondere im Header, Footer und bei Dokumenten-Download‑Listen). Sicherstellen, dass herunterladbare PDF‑Dokumente barrierefrei sind.
– Links: Ergänzung der fehlenden title-Attribute bei Links, die eine klarere bzw. verständlichere Beschreibung erfordern.
– Pflichtelemente: Entfernen von HTML‑Tags, die ausschließlich zur visuellen Darstellung verwendet werden; Überarbeitung der englischen Seitentitel; Kennzeichnung von Sprachwechseln, wenn dies erforderlich ist (z. B. bei Rollen/Funktionen der Teammitglieder).
– Informationsstrukturierung: Korrekte Strukturierung von Listen und Überschriftenebenen mithilfe der entsprechenden HTML‑Tags.
– Navigation: Sichtbarmachen von Sprunglinks (Skip Links) zusätzlich zum Hauptmenü; Hinzufügen mindestens einer weiteren primären Navigationsmöglichkeit (Sitemap und/oder Suchmaschine); Verbesserung der Tastaturzugänglichkeit der Tabs (Team-Filter) auf der Teamseite).
– Nutzung/Interaktion: Hinweis an die Nutzer, wenn ein Link in einem neuen Tab öffnet (insbesondere im Header, Footer und bei Dokumenten-Download‑Listen). Sicherstellen, dass herunterladbare PDF‑Dokumente barrierefrei sind.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.01. 2026 erstellt.
Für die Durchführung des Audits verwendete Technologien
Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte mittels manueller Tests unter Einsatz bestimmter Tools (spezielle CSS-Blätter und Erweiterungen):
– HTML5
– CSS
– JavaScript
– PHP
– Content-Management-Tool: WordPress
Testumgebung
Die Überprüfung der Wiedergabe von Inhalten wurde auf der Grundlage der Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) mit den folgenden Versionen durchgeführt:
– Chrome 141 und VoiceOver
– Safari 26.0.1 und VoiceOver
Für die Durchführung des Audits verwendete Tools
Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte mittels manueller Tests unter Einsatz bestimmter Tools (spezielle CSS-Blätter und Erweiterungen):
– WCAG Color Contrast Checker
– LightHouse
– Tanaguru webext
– HeadingsMap
– Web developer
– Code Inspector
Seiten der Website, die auf Konformität überprüft wurden
– Homepage: https://pa.oddo-bhf.com/
– Über uns: https://pa.oddo-bhf.com/about-us/
– Private Equity : https://pa.oddo-bhf.com/private-equity/
– Team: https://pa.oddo-bhf.com/team/
– Cookie-Richtlinie: https://pa.oddo-bhf.com/politique-de-cookies/
– Verantwortungsvolles Investieren: https://pa.oddo-bhf.com/responsible-investment/
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf einen Inhalt oder einen Dienst nicht zugreifen können, wenden Sie sich bitte an [email protected].
Ihnen wird dann eine barrierefreie Alternative vorgeschlagen oder Ihnen wird der Inhalt in einer anderen Form zur Verfügung gestellt.
Mehrjähriger Barrierefreiheitsplan 2025-2027
ODDO BHF hat sich zum Ziel gesetzt, seine digitalen Dienste für alle zugänglich zu machen. Zu diesem Zweck haben wir einen mehrjährigen Barrierefreiheitsplan 2025-2027 aufgestellt.
Durchsetzungsverfahren
Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung? In diesem Abschnitt informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können.
Die zuständige Behörde heißt: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Die MLBF überprüft, ob Wirtschaftsakteure bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten. Auch wir als Bank werden von der MLBF überwacht.
Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Dienstleistung haben, können Sie einen Antrag bei der MLBF stellen. Diese wird dann gegebenenfalls gesetzliche Maßnahmen gegen uns als Wirtschaftsakteur einleiten (Rechtsgrundlage: Abschnitt 6 oder Abschnitt 7 BFSG).
In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung des BFSG verstoßen. Oder Sie können geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verstoßen. (Die BFSGV wurde nach § 3 Absatz 2 BFSG erlassen.)
Die Kontaktdaten der MLBF sind:
– Adresse: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
– Telefon: 030 1663-3169
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich gemäß § 34 BFSG an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichsstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter [email protected].